Das Revier der Kieler Förde ist verhältnismäßig
weiträumig und verfügt in der Innen- und Außenförde
über ausgedehnte Wasserflächen, die sich für
den Wassersport anbieten.
Doch dazwischen befindet sich die Friedrichsorter Enge mit
dem durch den Schiffsverkehr am stärksten frequentierten
Fahrwasser in der westlichen Ostsee. Ein Bereich, der den
Wassersportlern navigatorisch und sicherheitsmäßig
volle Aufmerksamkeit abverlangt!
1. Vorfahrtsregeln
Das Hauptfahrwasser ist in der Kieler Außenförde
verhältnismäßig breit, verengt sich in der
Friedrichsorter Enge bis auf 450 m und führt dann, beidseitig
von Reeden für die Berufsschifffahrt begrenzt, in die
Zufahrt zum Nord-Ostsee-Kanal (NOK). Beim Ein- und Auslaufen
in den bzw. aus dem Kieler Hafen ist hier besonders auf die
Vorfahrt des dem Hauptfahrwasser folgenden Verkehrs zum/vom
NOK zu achten.
Südöstlich des Leuchtturms Kiel befindet sich ein
Verkehrstrennungsgebiet (VTG) mit einer speziellen Einbahnweg-Regelung.
Der Sportschifffahrt wird empfohlen, sich außerhalb
des VTG und in der Kieler Außenförde außerhalb
des Fahrwassers zu bewegen, dies der im Fahrwasser verkehrenden
Schifffahrt klar zu erkennen zu geben und das Fahrwasser nur
bei Erfordernis und unter Beachtung der Vorfahrt zu kreuzen.
In der Friedrichsorter Enge wurde zur Vermeidung des Fahrwasserkreuzens
eine 100 m breite Wasserfläche neben dem Fahrwasser im
Bereich des Leutturmes geschaffen, wo die Ausweichregeln nach
KVR gelten.
2. Fahrgeschwindigkeit
Auf der Kieler Förde besteht südlich des durch das
Marine-Ehrenmal-Laboe gehenden Breitenparallels (etwa die
Verbindungslinie der Tonnen 5 und 8) eine Höchstgeschwindigkeit
von 18,5 km/h (10 kn), darüber hinaus südlich des
Leuchtturms Friedrichsort innerhalb eines Abstandes von <
als 200 m vom Ufer 10 km/h (5,4 kn).
3. Rechtsfahrgebot
Soweit Sie in der Kieler Förde das Hauptfahrwasser befahren,
ist das Rechtsfahrgebot zu Ihrer eigenen Sicherheit hier sehr
genau zu befolgen. Halten Sie sich am äußersten
Fahrwasserrand klar außerhalb der von der Berufs- und
Großschifffahrt genutzten Wasserflächen, dies insbesondere
südlich des Leuchtturms Friedrichsort, und achten Sie
auf das abknickende Hauptfahrwasser (vom/zum NOK) südlich
der Leuchttonne 11/Reede.
4. Fahrverbote, Fahrtbeschränkungen
Die Zufahrt zum NOK darf nur von Fahrzeugen benutzt werden,
die in den Kanal einlaufen oder ihn verlassen, ausgenommen
sind Sportfahrzeuge auf Fahrstrecken zu/von zugelassenen Liegestellen.
Nicht befahren werden darf das Sperrgebiet der Magnetischen
Messstelle vor Friedrichsort.
5. Ankern
Die Holtenauer Reede darf nur von Fahrzeugen benutzt werden,
die auf das Einlaufen in den NOK oder auf das freiwerden eines
Liegeplatzes im Kieler Hafen oder auf Wetterbesserung warten.
In allen genannten Fällen wird Sportfahrzeugführern
empfohlen, die Heikendorfer Reede zu nutzen. Verboten ist
das Ankern im Warngebiet der Magnetischen Messstelle
Möltenort. Im übrigen sind in der Kieler Förde
ausreichend viele Liegestellen und Sportboothäfen vorhanden.
6. Surfen und Wassermotorradfahren
Für das Surfen und das Wassermotorradfahren gelten die
bekanntgemachten Verbote (siehe Seite Allgemeine Regeln).
Auf der Kieler Innenförde verbleiben für diese Wassersportarten
kaum noch Wasserflächen; auf der Kieler Außenförde
jedoch sind ausreichende Flächen abseits des Schiffsverkehrs
und außerhalb von betonnten Badegebieten sowie Stellen
mit Badebetrieb gegeben.
7. Wasserskilaufen
Das Wasserskilaufen ist südlich des durch das Marine-Ehrenmal-Laboe
gehenden Breitenparallels (etwa Verbindungslinie der Tonnen
5 und 8) verboten. Wegen des großen Verkehrsaufkommens
in der Kieler Förde ist das Wasserskilaufen auch nördlich
des o.g. Breitenparallels nicht zu empfehlen.
8. Hinweise
Im gesamten Bereich der Kieler Förde finden während
der Sportbootsaison zahlreiche Wassersportveranstaltungen
sowie umfangreiche genehmigte Regatten statt, die grundsätzlich
seitens der unbeteiligten Wassersportler durch faires Verhalten
berücksichtigt werden sollten.
Auf die in den Untiefen Kleverberg, Grasberg
und Auhaken befindlichen großen Steine wird
hingewiesen.
|